Welche Versicherung ist für welchen Schaden zuständig

Für alle Schäden an Ihrer Immobilie ist die Gebäudeversicherung zuständig, z.B. Sturm, Hagel, Einbruch.

Eine Überschwemmung im Keller wird übernommen, wenn Sie eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben. Besteht eine extra Glasversicherung für Glasbruchschäden, informieren Sie diese über Schäden an Fenster, Türen oder Wintergarten.

Hat Nässe auch Inventar der Wohnung beschädigt, erfolgt die Meldung an Ihre Hausratversicherung. Damit der Schaden übernommen wird, muss Ihr Vertrag die Elementarschadensklausel enthalten. Außerdem muss der Schaden im Innenbereich einen direkten Bezug zu den Gebäudeschäden haben.

Wurde vom Wind das Dach abgedeckt oder die Fenster beschädigt, werden die Kosten übernommen.

Wurde Ihr Fahrzeug in Mitleidenschaft gezogen, informieren Sie Ihre Teil- oder Vollkaskoversicherung.

Damit die Versicherung Schäden überhaupt anerkennt, muss z.B. bei Einbruch die Polizei hinzugezogen werden.

Bei Sturm muss der Wind mindestens Stärke 8 erreicht haben. Wie stark die Winde in Ihrem Wohnort waren, erfahren Sie bei der Wetterdiensthotline unter der Nummer 0180 29 13 913 oder direkt von Ihrer Versicherung.

Schäden melden Sie unverzüglich, spätestens jedoch nach einer Woche, unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer der Versicherung. Die Meldung kann schriftlich oder zunächst auch telefonisch erfolgen.

Telefonate mit Ihrer Versicherung führen Sie am besten vor Zeugen. Notieren Sie sich bei mündlichen Zusagen Name sowie Durchwahl des Sachbearbeiters. Auch das Datum und die Uhrzeit sollten Sie sich aufschreiben.

Dokumentieren Sie alle Schäden. Machen Sie Bilder und beschreiben den entsprechenden Schaden möglichst genau. Sehen Sie in diesem Zuge auch nach, ob Sie Rechnungen der beschädigten Gegenstände vorliegen haben. Diese reichen Sie bei der Versicherung mit ein. Machen Sie Kopien sämtlicher Dokumente, bevor Sie diese einreichen.

Starten Sie keine Aufräumarbeiten und beauftragen Sie keine Handwerker, bevor Sie die schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme von der Versicherung vorliegen haben.

Es ist möglich das ein Sachverständiger bei Ihnen vorbei schaut und den Schaden begutachtet. Ob dies der Fall ist, erfahren Sie  von dem Mitarbeiter der Versicherung.

Sie haben eine sogenannte Schadenminderungspflicht. Können bzw. dürfen Sie nicht sofort Aufräum- und Reparaturmaßnahmen ergreifen, sichern Sie die beschädigten Bereiche vor weiteren Schäden ab. Fenster kleben Sie beispielweise mit Folie ab oder setzen Holzplatten davor.

In Gefahr bringen müssen Sie sich jedoch nicht, um dieser Pflicht nachzukommen.

Klettern Sie z.B. nicht auf Ihr Dach, um Dachpfannen zu sichern.

Bei Gebrechen oder einer Behinderung, dürfen Sie durchaus Handwerker für die Vorabsicherung beauftragen.

Die Tischlerei Stöbener ist spezialisiert auf die Reparatur von Schäden, sei es Einbruch, Glasbruch, Hagel - Sturm oder Wasserschäden, für alle Bereiche im und am Haus.

Wir kümmern uns um die Vorabsicherung, dokumentieren den Schaden, erstellen Kostenvoranschläge und Angebote, führen die Reparatur aus und wenn Sie es wünschen auch um die Abwicklung mit Ihrer Versicherung.